FiF-Workshop 2011 Datenschutz im Besteuerungsverfahren

im Spannungsverhältnis von Steuergerechtigkeit und informationeller Selbstbestimmung

Wann: 29. November 2011

Vortragsabend mit anschließender Podiumsdiskussion im Georg-Christoph-Lichtenberg

In seinem jüngsten Tätigkeitsbericht hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz den Risiken für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Steuerrecht ein neues Kapitel gewidmet. Mit der bundeseinheitlichen Steueridentifikationsnummer hat der Gesetzgeber eine Personenkennziffer ins Leben gerufen, die jedem in Deutschland geborenen Säugling bei der Geburt zugewiesen wird und lebenslänglich verbunden bleibt. Mit der Ablösung der Papierlohnsteuerkarte durch elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale wird beim Bundeszentralamt für Steuern eine zentrale Datenbank mit den Besteuerungsmerkmalen aller Arbeitnehmer aufgebaut. Bei derselben Bundesoberbehörde befindet sich eine weitere Datenbank im Aufbau, die die Glaubens- und Konfessionszugehörigkeit aller in Deutschland kapitalertragsteuerpflichtigen Bürger enthält und von den Banken zur Durchführung des Kapitalertragsteuerverfahrens abgerufen werden kann.

Die mitunter widersprüchlichen Einwilligungsvorbehalte für eine Datenübermittlung von und an Dritte im Einkommensteuerrecht, die Einführung der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, die Perspektiven für die Einbeziehung der Kirchensteuer in das System der Abgeltungssteuer und nicht zuletzt die weit über das Steuerrecht hinausreichende Wirkung der Identifikationsnummer boten viel Stoff für die Diskussion u.a. mit Prof. Dr. Stefan Katzenbeisser (Fachgebiet Security Engineering, TU Darmstadt), Dr. Harald Klein (Präsident des Hessischen Landessozialgerichts) und Cornelia Topp (Referatsleiterin beim Hessischen Datenschutzbeauftragten).

Referenten:Prof. Dr. iur. Heribert M. Anzinger, Technische Universität Darmstadt | Ltd. MR Dr. Klaus Globig, Stellv. Datenschutzbeauftragter des Landes Rheinland-Pfalz