FiF DenkRäume 1.26

IANUS DenkRaum „Sicherheitsrelevante Forschung: Woran forschen wir an der TU Darmstadt?“

Datum: 11.02.2026, 18:00 Uhr

Raum: TIP, Theater im Pädagog, Pädagogstraße 5, 64283 Darmstadt

Moderation: Prof. Dr. Malte Göttsche

Die Idee

Abseits des gewöhnlichen Umfeldes und außerhalb des konventionellen akademischen Betriebs soll der DenkRaum durch das experimentelle, offene Format die Thematik in ganzer Breite sichtbar werden lassen. Dabei hoffen wir auf unterschiedliche Forschungsperspektiven und eine lebhafte Diskussion.

In Kooperation mit den Fachgebieten Naturwissenschaftliche Friedensforschung (Physik, Malte Göttsche), Internationale Beziehungen (Politik, Markus Lederer), Friedens- und Konfliktforschung (Politik, Tobias Ide) sowie PEASEC (Informatik, Christian Reuter) richtet das FiF den DenkRaum1.26 aus.

Die Einladung

„Sicherheitsrelevante Forschung: Woran forschen wir an der TU Darmstadt?“

Die Welt ist im Umbruch und von Krisen bestimmt. Die Zahl der bewaffneten Konflikte weltweit ist auf einem Höchststand, und in Europa herrscht erstmal seit vielen Jahrzehnten wieder ein Krieg. Klimawandel, Pandemien, Digitalisierung, die Expansion autokratischer Ideen und eine Erosion der internationalen Ordnung bringen neue Gefahren mit sich. Politik und Gesellschaft diskutieren daher kontrovers, wie wir in dieser Situation unsere Sicherheit gewährleisten können.

Diese Diskussion darf an der Universität keinen Halt machen und wir müssen überlegen, wie „sicherheitsrelevante Forschung“ in Zukunft gestaltet werden kann und soll. Sicherheitsrelevante Forschung möchten wir breit verstanden wissen, so wie es der Wissenschaftsrat vorschlägt: Es geht um die innere und äußere Sicherheit, die Resilienz und den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen des Gemeinwesens. Forschung kann dazu beitragen, kann all dies aber auch gefährden. (Wissenschaftsrat (2025): Wissenschaft und Sicherheit in Zeiten weltpolitischer Umbrüche | Positionspapier; Köln. (https://doi.org/10.57674/9tr5-kn29)

Was muss unternommen werden, damit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sich mit einer möglichen Sicherheitsrelevanz ihrer Forschung auseinandersetzen? Und was folgt daraus? Dies betrifft sowohl mögliche Chancen wie die Nutzung von Forschungsergebnissen zur Schaffung von Sicherheit, Resilienz und Frieden als auch Risiken wie etwa die Möglichkeit der Nutzung für schädliche Zwecke. Aber: Wie definieren wir überhaupt, was nützliche und was schädliche Zwecke sind? Welche Abwägungen existieren zwischen beiden? Welche Rolle spielt unsere Zivilklausel angesichts der sicherheitspolitischen Umbrüche? Also: Wie könnte und sollte die Thematik der sicherheitsrelevanten Forschung an der TU Darmstadt gedacht und gelebt werden?

Der DenkRaum soll in informeller Atmosphäre Denkanstöße geben, die unterschiedliche Perspektiven aufzeigen, Perspektivwechsel ermöglichen- und auch nach der Veranstaltung zum weiteren Nachdenken anstiften. Anregen wollen wir insbesondere eine Diskussion, bei der es um die Ambivalenzen neuer Technologien geht, namentlich im Blick auf das Problemfeld der Friedens- und Konfliktforschung. In diesem Sinne freuen wir uns auf einen lebhaften Austausch.

Der Raum

Der siebte der FiF-DenkRäume wird im TIP, Theater im Pädagog, Pädagogstraße 5, 64283 Darmstadt stattfinden.

Aus der Diskussion

Zivilklauseln, die im Zentrum des DenkRaums standen, sind ein grundsätzlich sinnvolles und zu begrüßendes Instrument institutioneller Selbstverpflichtung, stehen gegenwärtig jedoch zunehmend unter politischem und gesellschaftlichem Druck. Sie bewegen sich in einem Spannungsfeld zwischen dem Anspruch, Forschung ethisch zu rahmen, und der verfassungsrechtlich garantierten Wissenschaftsfreiheit. So ermöglichen sie es, Haltungen sichtbar zu machen und Diskussionen über Verantwortung anzustoßen. Die zentrale Herausforderung besteht somit darin, Zivilklauseln als Reflexionsinstrument zu erhalten, ohne sie in einen Konflikt mit der Offenheit und Freiheit von Forschung zu bringen.

Zugleich wurde jedoch deutlich, dass Zivilklauseln strukturelle Grenzen haben. Sie können und sollen nicht mit der Wissenschaftsfreiheit konkurrieren, die als grundlegendes Prinzip wissenschaftlicher Arbeit unangetastet bleiben muss. Sobald Zivilklauseln als restriktive oder verbotsorientierte Instrumente auftreten, geraten sie in einen Legitimationskonflikt und laufen Gefahr, die Offenheit von Forschung einzuschränken. Damit widersprechen sie potentiell dem Ziel, verantwortungsvolle Wissenschaft zu fördern.

Diese Problematik wird zusätzlich dadurch verschärft, dass sich Forschung häufig nicht eindeutig in zivile oder militärische Nutzungskontexte einordnen lässt. Technologische Forschung ist in weitem Maße durch „dual use“ gekennzeichnet. Dadurch wird eine klare Kategorisierung nahezu unmöglich, zumal prinzipiell viele Forschungsfelder sicherheitsrelevant sein können. In diesem Zusammenhang ist weiterhin zu beachten, dass durch Forschungen bedingte Folgen direkt oder indirekt wirken können. Sie können Menschen oder Infrastruktur betreffen, lokal auftreten oder globale Auswirkungen entfalten. Gerade in der Grundlagenforschung bleiben mögliche Konsequenzen häufig offen, wodurch eine verlässliche Risikobewertung kaum möglich ist.

Ein weiterer zentraler Punkt ist die Verantwortung der Forscher selbst. Die Ansicht, potentielle Folgen seien nicht vorhersehbar, wurde als unzureichend kritisiert. Vielmehr wurde gefordert, sich aktiv mit möglichen Konsequenzen auseinanderzusetzen, auch wenn diese unsicher sind. Insgesamt zeigt sich ein Mangel an einem klaren, verbindlichen Orientierungsrahmen sowohl auf individueller als auch auf institutioneller Ebene.

Besonders deutlich treten diese Herausforderungen im Kontext internationaler Kooperationen hervor. Die Kooperation mit Partnern aus Ländern wie zum Beispiel China wurde als ambivalent beschrieben: Einerseits bestehen reale Risiken, etwa durch ungewollten Wissenstransfer oder politische Einflussnahme auf Forschungsagenden, andererseits sind solche Kooperationen wissenschaftlich oftmals notwendig und lassen sich nicht pauschal als problematisch einstufen. Zivilklauseln können diese Graubereiche zwar benennen, bieten jedoch keine hinreichenden Mechanismen, um sie aufzulösen oder effektiv zu regulieren.

Als Reaktion auf all jene Problematiken wurden verschiedene Ansätze skizziert. Dazu gehören die Entwicklung von Guidelines, Trainings und Sensibilisierungsmaßnahmen, der Aufbau institutioneller Netzwerke sowie die Etablierung von Ansprechpartnern für sicherheitsrelevante Fragen. Auch Ethikkommissionen wurden als zentrales Instrument genannt, um Risiken systematischer zu bewerten, insbesondere im Hinblick auf mögliche militärische oder sicherheitsrelevante Anwendungen. Dabei wurde betont, dass bestehende Kategorisierungen von Dual Use-Forschung zunehmend unzureichend sind und einer grundlegenden Neubewertung bedürfen. Wenn alles einem „dual use“ unterliegt, entbehrt das Charakteristikum des „dual use“ stringenter Unterscheidungsschärfe.

Als Ausblick bleibt festzuhalten, dass Zivilklauseln langfristig weniger als Steuerungsinstrument, sondern vielmehr als ethischer Orientierungsrahmen verstanden werden sollten. Ihre Stärke liegt darin, Diskussionen anzustoßen, Verantwortung sichtbar zu machen und institutionelle Reflexionsprozesse zu fördern. Als alleinige Lösung für die Herausforderungen sicherheitsrelevanter Forschung sind sie jedoch überfordert.

Zukünftig wird es entscheidend sein, ergänzende Strukturen zu entwickeln, differenzierte gesetzliche Regelungen, gestärkte Ethikkommissionen und institutionelle Verfahren, die sowohl Wissensproduktion als auch potentielle Anwendungskontexte systematisch berücksichtigen und unterstützen. Gleichzeitig bleibt die individuelle Verantwortung von Forschern zentral. Eine Forschungskultur, die sich aktiv mit ihren gesellschaftlichen Auswirkungen auseinandersetzt, kann nicht allein durch formale Regelwerke ersetzt werden.

Insgesamt deutet sich eine Verschiebung an, weg von starren Verboten, hin zu flexiblen, prozessorientierten Ansätzen, die Unsicherheiten anerkennen und kontinuierliche Bewertung ermöglichen. Dabei hat die Wissenschaftsfreiheit als das übergeordnete Prinzip zu gelten, innerhalb dessen Verantwortung nicht eingeschränkt, sondern bewusst wahrgenommen und gestaltet werden muss.