Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TU Darmstadt, die mindestens eine abgeschlossene Promotion nachweisen können. Externe Forscherinnen und Forscher sowie Gastprofessorinnen und Gastprofessoren an der TU Darmstadt sind nicht antragsberechtigt. Sie können Kooperationspartner des Projektes sein. Der Antrag selbst muss in jedem Fall von mehreren TU-internen Forscherinnen und Forschern unterschiedlicher Disziplinen gestellt werden. Mittel können nicht an externe Einrichtungen oder Kooperationspartner ausgeschüttet werden.
Gefördert werden
(1) die Generierung interdisziplinärer Projektarbeit bzw. die Initiierung, Verbesserung, Qualitätssicherung und Ausbau interdisziplinärer Kooperationen, z. B. interdisziplinäre Publikationen, Qualifizierungsmaßnahmen, Workshops.
(2) Verbundvorhaben zur Förderung konstitutiver interdisziplinärer Forschungskooperation, z.B. interdisziplinäre Doktorandengruppen.
(3) Durch neue Themenstellungen erweiterte interdisziplinäre Forschungsaktivitäten.
Bewilligungskommission
Die Kommission organisiert die Begutachtung und entscheidet ausschließlich über die Bewilligung der Anträge. Die FiF-Geschäftsstelle unterstützt die Kommission organisatorisch. Die FiF-Kommission wird vom Senat der TU Darmstadt eingesetzt, ist für zwei Jahre benannt und interdisziplinär zusammengesetzt. Antragsskizzen sind unter fif@fif.tu-… in elektronischer Form beim Forum interdisziplinäre Forschung termingerecht einzureichen. Mit weiteren Fragen zur Ausschreibung können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des FiF (Tel. 22130) und an die Mitglieder der FiF-Kommission wenden.
Antragsskizze
In der deutschsprachigen, maximal sechsseitigen Antragsskizze
(S.7+S.8 Anhänge Literaturverzeichnis, Begründung, Kostenplan), sollen folgende Aspekte beschrieben werden:
- Begründung, Ziel und Vision der gewählten Themenstellung mit Bezug zur Thematik der Ausschreibung
- Englischsprachiges Abstract, maximal 1000 Zeichen ohne Leerzeichen
- Forschungsstand bzw. -defizite
- Methodischer Ansatz, Arbeitsplan und Integration der am Projekt Beteiligten
- Beantragte Summe und Verwendungszusammenhang (Personalmittel, Sachmittel, sonstige Mittel)
- Voraussichtliche Projektlaufzeit
- Perspektiven zur Einwerbung von Drittmitteln müssen erkennbar sein und dargelegt werden
- Bitte beantworten Sie kurz die folgenden Punkte: Falls es Vorarbeiten (Veröffentlichungen, Abschlussarbeiten) zum Thema gibt, bitten wir Sie, diese kurz zu benennen. Falls es gemeinsame Publikationen gibt, bitten wir Sie, diese aufzulisten. Sind gemeinsame Drittmittel zum Thema in den letzten 5 Jahren eingeworben worden?
Bei der digitalen Einreichung der Projektskizze (Stufe 1) sind Unterschriften nicht zwingend erforderlich. Sollte Ihr Antrag zu einem Kurzvortrag (Stufe 2) eingeladen werden muss die Projektskizze, entsprechend den Rückmeldungen aus der FiF-Kommission, aktualisiert und unterschieben eingereicht werden. Bitte verwenden Sie digitale Unterschriften oder senden Sie uns das unterschriebene Deckblatt per Hauspost zu.
Grundsätzlich sind bei der Verwendung die Bestimmungen zur Mittelverwendung von Landesmitteln zu beachten. Weiter Informationen zur Verausgabung von Personalmitteln unter Pk.7.
Verfahren
Die eingegangenen Forschungsförderanträge werden in einem mehrstufigen Verfahren gemäß den genannten Kriterien begutachtet.
- Stufe 1: deutschsprachige Antragsskizze mit englischsprachigem Abstract
- Stufe 2: ggf. Kurzvortrag vor der FiF-Kommission
- Stufe 3: Projektstart nach positivem Kommissionsvotum
- Stufe 4: Abschlussbericht und Abschlussvortrag vor der FiF-Kommission
Beratungsrunden der Bewilligungskommission mit Antragstellenden sind nach einer Vorauswahl vorgesehen. Die FiF-Kommission behält sich vor, die Anträge durch externe Gutachter prüfen zu lassen.
Externe Forscher und Forschungseinrichtungen
Externe Forscherinnen und Forscher sowie Gastprofessorinnen und Gastprofessoren an der TU Darmstadt sind nicht antragsberechtigt. Diese können Kooperationspartner des Projektes sein. Der Antrag selbst muss in jedem Fall von zumindest zwei TU-internen Forscherinnen und Forschern unterschiedlicher Disziplinen gestellt werden. Mittel können nicht an externe Einrichtungen oder Kooperationspartner ausgeschüttet werden.
Förderzeitraum und -summen
Im Sinne eines Anschubs von Neuem und zur Bildung von Forschungskernen werden Projekte bis zu 12 Monaten gefördert. In besonderen Fällen kann eine „kostenneutrale Laufzeitverlängerung“ erfolgen (Siehe Punkt 6).
Fristen
Anträge, die nach Ablauf der Einreichungsfrist eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.