Hinweise und Material

Alle wichtigen Informationen zur Förderung von Forschungsprojekten im Überblick

Die TU Darmstadt betrachtet Interdisziplinarität als Teil ihrer Universitätskultur und als forschungsstrategisches Instrument. Gemäß ihrem Leitbild fördert sie die interdisziplinäre Kooperation in Forschung und Lehre im Zeichen von Verantwortung, Sicherheit und Nachhaltigkeit. Hierzu gehören auch Beiträge einer natur- und ingenieurwissenschaftlichen Friedensforschung im Kontext von IANUS.

Die Zusammenarbeit von Disziplinen ist dabei nicht Selbstzweck, sondern dient dem wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn. Sind Problemstellungen so beschaffen, dass sie nur über die Grenzen von Disziplinen hinweg bearbeitet werden können, fördern interdisziplinäre Ansätze Innovation und Nachhaltigkeit der Forschungserträge. Problemorientierte, projektangemessene Interdisziplinarität ist ein entscheidendes Förderkriterium.

Ausschreibung 2024 - Mehr Raum für Ihre Forschungsidee

Im Rahmen der Förderinitiative interdisziplinäre Forschung schreibt die TU Darmstadt regelmäßig Projektmittel (Landesmittel) für interdisziplinäre Forschungsprojekte aus. Im Sinne eines Anschubs von Neuem werden bevorzugt Projekte gefördert, die zukunftsfähige, bislang nicht bestehende Forschungskooperationen/vorhaben mit Perspektive auf Einwerbung von Drittmitteln generieren.

Die Ausschreibung ist explizit themenoffen. Erwartet werden aber zwingend interdisziplinäre Projekte. Darüber hinaus können auch Projekte zu IANUS-Themen eingereicht werden. Letztere sollen einen interdisziplinären Beitrag zur Minderung gesellschaftlicher oder globaler Konflikte, zur Förderung oder Sicherung friedlichen Zusammenlebens leisten."

Geringer Aufwand – hohe Erfolgschancen! Reichen Sie eine kurze Skizze über Ihr Vorhaben ein. Eine Förderquote von 47% bei den letzten vier Ausschreibungsrunden bietet Ihnen gute Aussichten auf Erfolg.

Die Deadline zur Einreichung der Projektskizzen ist der 1. April 2024.

FiF-Film Projektförderung "Von der Idee bis zum Projektantrag"

„Wenn Sie immer schon einmal wissen wollten, wie aus einer ersten Forschungsidee ein gefördertes Projekt entstehen kann, dann finden Sie alle benötigten Informationen in unserem kleinen Film

Antragsverfahren

Formulare für Forschungsförderung

Unterlagen
Ausschreibung 2024 / Call for proposals 2024 Ausschreibung 2024 (wird in neuem Tab geöffnet) / Call for proposals 2024 (wird in neuem Tab geöffnet)
Projektskizze 2024/ Project outline 2024 Vorlage Projektskizze 2024
Excel Vorlage Mittelaufstellung für Projektskizze / Excel template for project outline Excel Vorlage Mittelaufstellung für Projektskizze / Excel template for project outline
Einrichtung einer Projektnummer für Landesmittel / Creation of a project number for state funds Die Vorlage finden Sie auf den Seiten des Dezernat III. The template can be found on the pages of department III.
FiF-Projekte Abschlussbericht / Final report Abschlussbericht / Final Report (Word-Document)
Verwendungsnachweis Projektabschluss, Anlage zum Abschlussbericht / Statement of use project completion, annex to the final report Vorlage Verwendungsnachweis / Statement of use project completion, annex to the final report (Excel)
FiF-Logo FiF-Logo (EPS)

Die wichtigsten Punkte für Ihren Antragserfolg

Sprachliche Qualität des Antrags:

1) Ist ihr Antrag auch für Fachfremde verständlich formuliert?

Interdisziplinarität:

2) Wird zur Bearbeitung des Forschungsthemas fachübergreifend innerhalb der TU Darmstadt kooperiert? Nur TU-interne Forschungskooperationen sind antragsberechtigt (siehe Hinweise unter Pk.3 Antragstellung).

3) Handelt es sich bei Ihrer Kooperation um eine der Formen von Interdisziplinarität im Sinne der Arbeitsdefinition (siehe Hinweise unter Pk. 11)?

4) Wird in dem Projektplan des vorgeschlagenen Kooperationsvorhabens „echte“ und symmetrisch strukturierte Interdisziplinarität (und nicht nur „additive“ Multidisziplinarität) erkennbar, und sind die Methoden der Zusammenarbeit daraufhin abgestimmt?

5) Handelt es sich um eine in den beteiligten Fächern nicht routinemäßige, bereits in den vergangenen fünf Jahren etablierte, in gemeinsamen Forschungsanträgen und -projekten (= starkes Kriterium) und in (peer reviewed) Fachzeitschriften gemeinsam publizierten Beiträgen sich dokumentierende Kooperation (= schwaches Kriterium)?

Einschätzung der Bedeutsamkeit und Innovationskraft des Antrags für die TU Darmstadt:

6) Ist Ihr Thema wissenschaftlich vielversprechend, aktuell, gesellschaftlich relevant und innovativ?

Drittmittelperspektive:

7) Haben Sie konkrete und nachvollziehbare Angaben zur Anschlussförderung gemacht?

  • Wissenschaftliche Qualität, Originalität und Innovativität.
  • Dem Untersuchungsgegenstand angemessene Beteiligung verschiedener Disziplinen und angemessene Berücksichtigung des jeweiligen Stands der Forschung der jeweiligen Disziplin.
  • Darstellung der interdisziplinären Komminikation und Kooperation zwischen den Fachgebieten im Arbeitsprozess.
  • Bedeutung für die Schwerpunktsetzung an der TU Darmstadt, insbesondere auch Sichtbarkeit innerhalb und ausserhalb der Universität.
  • Fördernotwendigkeit und Bedarfsadäquatheit sowie Perspektive für weitere Anschlussförderung durch Drittmittel.
  • Rückkopplung von Forschungsidee und Lehre.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TU Darmstadt, die mindestens eine abgeschlossene Promotion nachweisen können. Externe Forscherinnen und Forscher sowie Gastprofessorinnen und Gastprofessoren an der TU Darmstadt sind nicht antragsberechtigt. Sie können Kooperationspartner des Projektes sein. Der Antrag selbst muss in jedem Fall von mehreren TU-internen Forscherinnen und Forschern unterschiedlicher Disziplinen gestellt werden. Mittel können nicht an externe Einrichtungen oder Kooperationspartner ausgeschüttet werden.

Gefördert werden

(1) die Generierung interdisziplinärer Projektarbeit bzw. die Initiierung, Verbesserung, Qualitätssicherung und Ausbau interdisziplinärer Kooperationen, z. B. interdisziplinäre Publikationen, Qualifizierungsmaßnahmen, Workshops.

(2) Verbundvorhaben zur Förderung konstitutiver interdisziplinärer Forschungskooperation, z.B. interdisziplinäre Doktorandengruppen.

(3) Durch neue Themenstellungen erweiterte interdisziplinäre Forschungsaktivitäten.

Bewilligungskommission

Die Kommission organisiert die Begutachtung und entscheidet ausschließlich über die Bewilligung der Anträge. Die FiF-Geschäftsstelle unterstützt die Kommission organisatorisch. Die FiF-Kommission wird vom Senat der TU Darmstadt eingesetzt, ist für zwei Jahre benannt und interdisziplinär zusammengesetzt. Antragsskizzen sind unter fif@fif.tu-… in elektronischer Form beim Forum interdisziplinäre Forschung termingerecht einzureichen. Mit weiteren Fragen zur Ausschreibung können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des FiF (Tel. 22130) und an die Mitglieder der FiF-Kommission wenden.

Antragsskizze

In der deutschsprachigen, maximal sechsseitigen Antragsskizze (S.7+S.8 Anhänge Literaturverzeichnis, Begründung, Kostenplan), sollen folgende Aspekte beschrieben werden:

  • Begründung, Ziel und Vision der gewählten Themenstellung mit Bezug zur Thematik der Ausschreibung
  • Englischsprachiges Abstract, maximal 1000 Zeichen ohne Leerzeichen
  • Forschungsstand bzw. -defizite
  • Methodischer Ansatz, Arbeitsplan und Integration der am Projekt Beteiligten
  • Beantragte Summe und Verwendungszusammenhang (Personalmittel, Sachmittel, sonstige Mittel)
  • Voraussichtliche Projektlaufzeit
  • Perspektiven zur Einwerbung von Drittmitteln müssen erkennbar sein und dargelegt werden
  • Bitte beantworten Sie kurz die folgenden Punkte: Falls es Vorarbeiten (Veröffentlichungen, Abschlussarbeiten) zum Thema gibt, bitten wir Sie, diese kurz zu benennen. Falls es gemeinsame Publikationen gibt, bitten wir Sie, diese aufzulisten. Sind gemeinsame Drittmittel zum Thema in den letzten 5 Jahren eingeworben worden?

Bei der digitalen Einreichung der Projektskizze (Stufe 1) sind Unterschriften nicht zwingend erforderlich. Sollte Ihr Antrag zu einem Kurzvortrag (Stufe 2) eingeladen werden muss die Projektskizze, entsprechend den Rückmeldungen aus der FiF-Kommission, aktualisiert und unterschieben eingereicht werden. Bitte verwenden Sie digitale Unterschriften oder senden Sie uns das unterschriebene Deckblatt per Hauspost zu.

Grundsätzlich sind bei der Verwendung die Bestimmungen zur Mittelverwendung von Landesmitteln zu beachten. Weiter Informationen zur Verausgabung von Personalmitteln unter Pk.7.

Verfahren

Die eingegangenen Forschungsförderanträge werden in einem mehrstufigen Verfahren gemäß den genannten Kriterien begutachtet.

  • Stufe 1: deutschsprachige Antragsskizze mit englischsprachigem Abstract
  • Stufe 2: ggf. Kurzvortrag vor der FiF-Kommission
  • Stufe 3: Projektstart nach positivem Kommissionsvotum
  • Stufe 4: Abschlussbericht und Abschlussvortrag vor der FiF-Kommission

Beratungsrunden der Bewilligungskommission mit Antragstellenden sind nach einer Vorauswahl vorgesehen. Die FiF-Kommission behält sich vor, die Anträge durch externe Gutachter prüfen zu lassen.

Externe Forscher und Forschungseinrichtungen

Externe Forscherinnen und Forscher sowie Gastprofessorinnen und Gastprofessoren an der TU Darmstadt sind nicht antragsberechtigt. Diese können Kooperationspartner des Projektes sein. Der Antrag selbst muss in jedem Fall von zumindest zwei TU-internen Forscherinnen und Forschern unterschiedlicher Disziplinen gestellt werden. Mittel können nicht an externe Einrichtungen oder Kooperationspartner ausgeschüttet werden.

Förderzeitraum und -summen

Im Sinne eines Anschubs von Neuem und zur Bildung von Forschungskernen werden Projekte bis zu 12 Monaten gefördert. In besonderen Fällen kann eine „kostenneutrale Laufzeitverlängerung“ erfolgen (Siehe Punkt 6).

Fristen

Anträge, die nach Ablauf der Einreichungsfrist eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Sind im Projektantrag Untersuchungen am Menschen vorgesehen, ist die Bewilligung und die Freigabe der Mittel an einen positiven Bescheid der Ethikkommission der TU Darmstadt gebunden.

Um Verzögerungen zu vermeiden, wird empfohlen, den formlosen Antrag an die Ethikkommission parallel zum Vollantrag zu stellen. Das Votum der Ethikkommission ist der FiF-Kommission vorzulegen.

Sollten Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit des Projekts mit der Zivilklausel der TU Darmstadt bestehen, wird empfohlen, auch hierzu eine Bewertung durch die Ethikkommission einzuholen und der FiF-Kommission vorzulegen.

Jedes Projekt erhält eine eindeutige Kennzeichnung bestehend aus dem Jahr und einer laufenden Nummer (z.B 2018#15). Diese ist bei jedem Schriftwechsel anzugeben.

Die bewilligte Laufzeit des Projektes ergibt sich aus dem Bewilligungsschreiben. Nach dessen Zugang ist es jederzeit problemlos möglich, eine „kostenneutrale Laufzeitverlängerung“ zu beantragen. Spätestens ein Monat vor dem Ende der zunächst vorgesehenen Laufzeit ist ein schriftlicher Antrag auf „kostenneutrale Laufzeitverlängerung“ an das FiF zu senden (E-Mail an fif@fif.tu…). In diesem muss begründet werden, warum das Projekt nicht in der ursprünglich bewilligten Laufzeit beendet werden kann. Ob die Laufzeit verlängert wird, entscheidet die FiF-Kommission nach einer Prüfung im Einzelfall. Es können keine Mittel über den Bewilligungszeitraum hinaus verbucht oder abgerechnet werden. Alle Rechnungsdaten müssen im Bewilligungszeitraum liegen.

Mittelzuweisung

Wegen der Einrichtung eines 401er Projektes (Landesmittel) und Zuweisung der Mittel setzen Sie sich bitte mit dem Dezernat III, Frau Denise Peter (Tel. 24362; denise.peter@tu-…), in Verbindung und beantragen Sie eine Projektnummer. Grundsätzlich wird nur eine Projektnummer pro Projekt vergeben. Die Mittel sind nicht MIR relevant. Alle anderen Projektbeteiligten können sich einen Zugang zum Kontoauszug (Dezernat III) und die Unterschriftsberechtigung einrichten lassen.

Mittelverwendung

Die Mittelverwendung hat entsprechend der Bewilligung zu erfolgen. Mittel können ausschließlich im Bewilligungszeitraum (es gilt das Rechnungsdatum) abgerechnet werden. Das Rechnungsdatum darf weder vor noch nach dem Bewilligungszeitraum liegen. Die Projektlaufzeit (ggf. inklusive bewilligter Verlängerung) entspricht dem Ausgabenzeitraum.

Sollte nicht rechtzeitig (4 Wochen vor Ende der Projektlaufzeit) ein Antrag zur kostenneutralen Laufzeitverlängerung im FiF vorliegen, wird die Projektnummer zur Kostenstelle automatisch zum Ende der Laufzeit geschlossen und die Restmittel eingezogen. IANUS-Inkubationsprojekte werden in jedem Fall nach 6 Monaten geschlossen.

Gegenseitige Deckungsfähigkeit

Die Mittel sind gegenseitig deckungsfähig. Die Ansätze der Ausgabearten Personal und Sachmittel können sich gegenseitig verstärken (Umdisposition), soweit es dem Vorhaben dient. 10% von der Gesamtsumme können, ohne vorherige Rücksprache mit der FiF-Kommission, von jeder Ausgabeart zur anderen umdisponiert werden. Wird eine Umdisposition vorgenommen, so muss deren Berechnung im Verwendungsnachweis festgehalten und begründet werden. Bei der Verwendung sind die Bestimmungen zur Mittelverwendung von Landesmitteln zu beachten. Eine Überziehung der Mittel ist grundsätzlich nicht möglich und muss ggf. durch andere Landesmittel ausgeglichen werden. Auf das Recht zur Prüfung der Mittelverwendung wird hingewiesen.

Personalmittel

Grundsätzlich sind bei der Verwendung die Bestimmungen zur Mittelverwendung von Landesmitteln zu beachten.

Berechnungsgrundlage sind die jeweils aktuellen im Intranet hinterlegten durchschnittlichen Personalsätze (brutto) der TU Darmstadt. Hierzu zählen wissenschaftliches Personal, wissenschaftliche Hilfskräfte sowie studentische Hilfskräfte.

Die Verausgabung von Landesmitteln setzt voraus, dass die Stelleninhaber und Stelleninhaberinnen im Laufe ihres bisherigen beruflichen Werdegangs an der TU Darmstadt einmal im Wege einer externen Ausschreibung (öffentliches Auswahlverfahren) eingestellt oder weiterbeschäftigt wurden/werden. Andernfalls muss eine Ausschreibung vor dem Einsatz in diesem Projekt erfolgen. Der Einsatz im Rahmen von Landesmitteln wirkt sich auch auf die Ausgestaltung der Tätigkeitsbeschreibung und des Arbeitsvertrags aus, da entsprechende landesrechtliche Vorgaben zu beachten sind (z.B. LehrverpflichtungsVO, Zeitanteile für selbstständige Forschung und damit für die eigene wissenschaftliche Qualifizierung – z.B. Promotion oder Habilitation). Bei Rückfragen hierzu steht Ihnen die Personalsachbearbeiter oder Personalsachbearbeiterin Ihres Fachbereichs gerne zur Verfügung.

Kommt es durch diese Vorgaben zu zeitlichen Verzögerungen bei der vorgesehenen Projektlaufzeit, dann können Sie wie unter Pk. 6 beschrieben eine „kostenneutrale Laufzeitverlängerung“ beantragen.

Sachausgaben

  • Reisekosten: Diese können als solche beantragt werden.
  • Materialkosten: Diese schließen Verbrauchsgüter und Kleinmaterialien ein, die einen direkten Bezug zum Projekt aufweisen müssen. Es wird davon ausgegangen, dass Standardgeräte im Fachgebiet zur Verfügung stehen oder darüber beschafft werden können.
  • Sonstige Kosten: Druckkosten z.B. müssen immer in einem direkten Bezug zum Projekt stehen. Kosten für die Anschaffung von Literatur können nur in einem begründeten Ausnahmefall beantragt werden. Es wird davon ausgegangen, dass die nötige Fachliteratur aus vorhandenen Arbeitsmitteln (z.B. Hardware) im Fachgebiet beschafft werden kann. Druckkostenzuschüsse für Publikationen können nicht gewährt werden.

Rechnerischer Verwendungsnachweis

Nach Abschluss des Projektes ist spätestens ein Monat nach Ablauf der in der Bewilligung vorgesehenen Laufzeit, ein rechnerischer Verwendungsnachweis unaufgefordert vorzulegen. Nach Ablauf des Förderzeitraums dürfen Restmittel grundsätzlich nicht mehr in Anspruch genommen werden. Nicht verwendete Mittel müssen ggf. zurückgegeben werden.

Vorlage Verwendungsnachweis (Excel-Datei)

Die Schließung der Projektnummer erfolgt nach einer Prüfung des Verwendungsnachweises automatisch. Das Ergebnis der Prüfung geht Ihnen schriftlich zu.

Projektergebnisse sollen der FiF-Kommission in einem schriftlichen Abschlussbericht (inkl. Verwendungsnachweis) vorgelegt und zusätzlich in einer Präsentation (siehe Pk. 9) vorgestellt werden. Diese Präsentation ersetzt nicht den Abschlussbericht.

Das Normalverfahren sieht eine zusammenfassende Veröffentlichung (Abstracts) auf der entsprechenden FiF-Webseite (FiF/Förderung/geförderte Projekte) vor. Diese ist mit dem Abschlussbericht einzureichen.

Eine Publikation in den einschlägigen fach-, themen- bzw. disziplinspezifischen Organen ist erwünscht und soll nach Möglichkeit auf den FiF-Webseiten („Geförderte Forschungsprojekte“) zur Projektförderung dokumentiert oder verlinkt werden.

Sollte ein großes öffentliches Interesse an dem Projekt erkennbar sein, ist darüber hinaus die Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung mit dem FiF erwünscht.

Der Abschlussbericht (Word-Docx) ist ein Kurzbericht, der die Kriterien der FiF Kommission aufgreift und mithilfe der dafür vorgesehenen Vorlagen (Abschlussbericht und Verwendungsnachweis) erstellt werden muss.

Neben der Darstellung des Projektes muss er ein deutsch- und englischsprachiges Abstract (dient der Ergebnisdarstellung auf den Webseiten) enthalten, Ziele und Vorgehen beschreiben, die Ergebnisse darstellen, und den rechnerischen Verwendungsnachweis enthalten.

Der Abschlussbericht muss nicht unterschrieben werden und ist dem FiF bis spätestens einen Monat nach Beendigung des Projekts unaufgefordert zuzusenden ().

Bitte formulieren Sie die Ergebnisse in einer allgemeinverständlichen Sprache (Schriftgröße 11), sodass auch ein fachfremder Leser diese nachvollziehen kann. Im Fokus sollte eine konstruktiv-kritische Diskussion der Ergebnisse stehen. Was war das ursprüngliche Ziel? Welche Ergebnisse wurden erzielt? Welche Fragen bleiben offen?

9.1 Abschlusspräsentation vor der FiF-Kommission

Der Termin für Ihre Abschlusspräsentation (insg. 30 Minuten, 20-minütiger Vortrag mit anschließender 10-minütiger Diskussion) im Rahmen einer FiF-Kommissionssitzung wird über die FiF-Geschäftsstelle vereinbart. Jede Arbeitsgruppe soll vertreten sein. Wir bitten um Zusendung der Vortragsfolien eine Woche vor dem vereinbarten Sitzungstermin und um Beantwortung der folgenden Fragen auf den letzten Seiten Ihrer Präsentation:

  • 1. Haben sich neue zukunftsträchtige Kooperationen ergeben?
  • 2. Sind die Projektziele erreicht worden?
  • 3. Was wurde zur Einwerbung einer Anschlussfinanzierung unternommen?
  • 4. Welche Publikationen sind aus dem Projekt hervorgegangen? Haben sich Ausgründungen, Patente usw. aus dem Projekt ergeben?
  • 5. Wie schätzen Sie die Rückkopplung der Ergebnisse in interdisziplinäre Lehransätze ein?
  • 6. Sonstiges

9.2 Rechnerischer Verwendungsnachweis

Nach Abschluss des Projektes ist spätestens ein Monat nach Ablauf der in der Bewilligung vorgesehenen Laufzeit, ein rechnerischer Verwendungsnachweis unaufgefordert vorzulegen. Restmittel dürfen grundsätzlich nicht mehr in Anspruch genommen werden. Nicht verwendete Mittel müssen ggf. zurückgegeben werden.

Sollte nicht rechtzeitig (4 Wochen vor Ende der Projektlaufzeit) ein Antrag zur kostenneutralen Laufzeitverlängerung im FiF vorliegen, wird die Projektnummer zur Kostenstelle automatisch zum Ende der Laufzeit geschlossen und die Restmittel eingezogen. IANUS-Inkubationsprojekte werden in jedem Fall nach 6 Monaten geschlossen.

Eine Vorlage zur Erstellung des rechnerischen Verwendungsnachweises (Excel-Datei) finden Sie auf dieser Seite ganz unten in der Tabelle mit allen wichtigen Formularen.

FiF-Webseite

Die geförderten Projekte sind verpflichtet, Informationen zum Projekt für die Darstellung auf der FiF-Website zur Verfügung zu stellen. Wichtige Veröffentlichungen während oder nach Abschluss des Projektes sollten hier aufgeführt und/oder verlinkt werden.

Veranstaltungen

Sollte ein großes universitätsöffentliches Interesse an dem Projekt erkennbar sein, ist die Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung mit dem Forum interdisziplinäre Forschung erwünscht.

Poster zum Projekt

In besonderen Fällen wird die Anfertigung eines Posters zum Projekt angefordert.

1.) Interdisziplinarität entsteht im kooperativen Bezug auf Probleme, die sich nicht von einzelnen Disziplinen bearbeiten lassen. Kennzeichen der Interdisziplinarität ist also die problemorientierte Kooperation in Forschergruppen, die aus unterschiedlichen Disziplinen zusammengesetzt sind.

2.) Disziplinen stehen einander methodisch und in ihren Gegenständen verschieden nahe. Zwischen manchen Disziplinen besteht eine lange Kooperationstradition und zwischen manchen nicht. Insbesondere die Förderung der Kooperation einander fremder und/oder selten kooperierender Fächer ist strategisch interessant. Zu diesem Zweck wird pragmatisch zwischen „kleiner“, „mittlerer“ und „großer“ Interdisziplinarität unterschieden:

  • Kleine Interdisziplinarität ist die Kooperation von zwei oder mehreren (a) eng benachbarten oder (b) traditionell häufig zusammenarbeitenden Fächern.
  • Mittlere Interdisziplinarität ist die Kooperation von zwei oder mehreren Fächern, in welcher (a) Naturwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler sowie Ingenieurinnen und Ingenieure oder (b) Sozialwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler sowie Geisteswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler zusammenarbeiten.
  • Große [„Breite“] Interdisziplinarität ist die Kooperation von zwei oder mehreren Fächern aus Ingenieurs- oder Naturwissenschaften einerseits und Sozial- oder Geisteswissenschaften andererseits.

Beispiele zu Kooperationsmöglichkeiten können Sie unserer Aufstellung der bisher FiF-geförderten Projekte entnehmen.

Pioneer Fund:
Förderung von Innovationen

RMU-Initiativfonds Forschung
„Early Career Researchers – Wissenschaftler_innen in der frühen Karrierephase“

LOEWE Exploration