Wendt, Janine

Unternehmensrecht, Vortrag am 7.2.2018

Mehr zur Person

Die Herausforderung:

Die Idee unternehmerischer Verantwortung ist nicht neu. Wenn nun aber nach einer europäischen Richtlinie die soziale Verantwortung eines Unternehmens in die Leistungskriterien für die Vergütung von Aufsichtsräten einfließen soll – ist dies ein radikaler Schritt, überzogener Aktionismus oder letztlich nur das Altbekannte? Hierzu muss auch die Forschung Position beziehen.

Aus der Diskussion:

Hinter Corporate Social Responsibility steht das viel ältere Ideal des ehrbaren Kaufmanns und ein Anreiz zu verantwortlicher Unternehmensführung ist schon der damit einhergehende Reputationsgewinn. Dennoch geht die EU-Richtlinie davon aus, dass Freiwilligkeit nicht ausreicht. Bei bisher etwa 3 von 30 DAX Unternehmen werden Vorstände nun auch nach Kriterien wie Innovationsfähigkeit, Mitarbeiterzufriedenheit oder CO-2 Reduktion vergütet. Heißt das nun, dass in diesen Firmen (BMW, Lufthansa, RWE) Wertekonflikte ausgehandelt werden müssen, oder sind es ohnehin gerade diese Wertvorstellungen, die zur Profitabilität beitragen? Wenn sich hierdurch also wenig ändert, ist der Verlust der Freiwilligkeit bedenklich. Wird das Wollen durch das Müssen verdrängt oder ergeben sich aus der Verpflichtung neue gestalterische Impulse, etwa in Bezug auf die Bioökonomie?

Perspektiven:

Auch die europäische Forschungförderung hat in den letzten Jahren einen Übergang von freiwilligen Verhaltenskodices zu „Responsible Research and Innovation“ vollzogen, was mit der Forderung nach „offener Wissenchaft“ einhergeht. Hierbei geht es weniger um unternehmerisches Handeln und stärker um die Ausgestaltung des Innovationssystems, das Anreize für die Forschung schafft. Diese Operationalisierungen von „Verantwortlichkeit“ bedürfen einer kritischen Diskussion.